Allgemeine Geschäftsbedingungen - Grafenegg Cottages
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Services der Immobilienverwaltung Grafenegg GmbH.
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Übermittlung der Buchungsbestätigung zustande, über die Online-Plattform erfolgt dies via E-Mail.
Preise
Es gelten die von Grafenegg Cottages bekannt gegebenen Preise. Diese sind saisonal ausgerichtet und können über das Buchungssystem direkt abgefragt werden oder bei Gruppenbuchungen bei unseren Servicemitarbeitern.
Zahlung
Bei Onlinebuchungen erfolgt die Bezahlung zur Gänze direkt bei Vertragsabschluss mit Kreditkarte. Bei Gruppenbuchungen über unsere Servicemitarbeiter je nach Zahlungsziel der vorgelegten Rechnung, in der Regel 21 Tage ohne Abzug.
Wir behalten uns das Recht vor, bei nicht bezahlten Buchungen vor Zimmerbezug den Vertrag aufzulösen.
An- und Abreise
Der Gast kann die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages beziehen. Es werden über die Buchungsplattform keine Wünsche betreffend Cottageauswahl, Lage des Zimmers etc. berücksichtigt, die Vergabe eines Zimmers erfolgt automatisch. Am Tag der Abreise hat der Gast die gemieteten Räume bis spätestens 11.00 Uhr zu räumen. Räumt ein Gast sein Zimmer nicht bis spätestens 11.00 Uhr, so ist Grafenegg Cottages berechtigt, den Zimmerpreis für eine weitere Übernachtung in Rechnung zu stellen. Nach 11.00 Uhr am Abreisetag des Vertragspartners ist es nicht mehr möglich das ursprünglich gebuchte Zimmer mit dem Zugangscode zu öffnen. Im Falle einer nicht vereinbarten frühzeitigen Abreise verrechnet Grafenegg Cottages die Differenz auf 100 % des gebuchten Arrangements.
Rücktritt
Stornierungen von Onlinebuchungen sind jederzeit über den Link in der Bestätigungsemail möglich, es fallen jedoch folgende Stornokosten an: Bei einer Stornierung nach Buchung kommt es zu einer Bearbeitungsgebühr von 10% der Nächtigungskosten. Ab vier Wochen vor Anreise betragen die Stornokosten 50%. Ab zwei Wochen vor Anreise betragen die Stornokosten 80%.
Verlängerung
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann Grafenegg Cottages der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Grafenegg Cottages trifft dazu keine Verpflichtung. Bei Zustimmung der Grafenegg Cottages ist ein möglicherweise Zimmerwechsel nicht ausgeschlossen.
Haftung
Grafenegg Cottages haftet nicht für Gegenstände, die der Gast in allgemein zugängliche Bereiche am Gelände oder dem Gemeinschaftsraum im Cottage eingebracht hat. Für in die einzelnen Zimmer eingebrachten Sachen haftet Grafenegg Cottages gemäß den gesetzlichen Vorschriften, jedoch hat Grafenegg Cottages nicht für leichte Fahrlässigkeit einzustehen. Für den vom Gast verursachten Schäden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den Grafenegg Cottages oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt Grafenegg Cottages in Anspruch zu nehmen. Weiters haftet der Gast für alle durch ihn verursachten Mehrleistungen wie z.B. das grundlose Auslösen von Brandrauchmeldegeräten, das grundlose Auslösen von Alarm- und Sicherheitseinrichtungen etc. Bei Verwendung einer Kreditkarte ist Grafenegg Cottages berechtigt diese Forderungen über die Kreditkarte abzurechnen, jedoch nicht dazu verpflichtet.
Der Gast hat allfällige Mängel oder Beschädigungen bei Übernahme des Zimmers unmittelbar zu dokumentieren und Grafenegg Cottages bekannt zu geben, anderenfalls gilt das Zimmer als mangel- und schädenfrei übernommen. Alle danach auftauchenden Mängel und Schäden gehen zu Lasten des Gastes der das Zimmer übernommen hat. Verbrauchsmaterialien (bspw. Leuchtmittel) die vor oder während der Mietdauer defekt werden sind nicht vom Gast zu ersetzen.
Tiere
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Grafenegg Cottages und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung der Grafenegg Cottages zu erbringen.
Datenschutz
Sämtliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und ohne Zustimmung des Gastes nicht an Dritte weiter gegeben.
Sonstiges
Gerichtsstand ist Krems an der Donau.